Aktuell: Version 1.2

Was ist neu in TaxGraph

Wir entwickeln TaxGraph in klar abgegrenzten Produkt-Iterationen. So wissen Sie genau, was eine Version an neuen Funktionen bringt.

Version1.2
AktuellAugust 2026

Das Herzstück von Version 1.2: TaxGraph erschließt das internationale Steuerrecht. Alle aktuellen Doppelbesteuerungsabkommen und das OECD-Musterabkommen sind erfasst, und der Recherche-Agent prüft Auslandssachverhalte entlang der Abkommenssystematik. Außerdem ist TaxGraph jetzt offizieller Konnektor in Claude, Microsoft Copilot und Langdock.

Das Herzstück von 1.2

Internationales Steuerrecht

TaxGraph enthält jetzt alle aktuellen Doppelbesteuerungsabkommen sowie das OECD-Musterabkommen. Der Recherche-Agent arbeitet Auslandssachverhalte in der gewohnten Reihenfolge ab: Ansässigkeit, einschlägige Verteilungsnorm, Methodenartikel. Sie können Abkommensregelungen direkt mit dem nationalen Recht abgleichen und jede Zuordnung des Besteuerungsrechts mit dem Abkommenswortlaut und einem Quellenlink belegen.

Bei der Entwicklung der Prüflogik für DBA-Fälle hat uns Steuerberaterin Yvonne Riepl mit ihrer Praxiserfahrung im internationalen Steuerrecht unterstützt, wofür wir ihr sehr dankbar sind.

So nutzen Sie es

Schildern Sie einen grenzüberschreitenden Sachverhalt: TaxGraph ordnet das Besteuerungsrecht anhand des einschlägigen Abkommens zu, prüft die Vermeidung der Doppelbesteuerung nach dem Methodenartikel und zitiert dabei den Abkommenstext, statt ihn zu paraphrasieren.

Außerdem in 1.2

Breiterer Korpus, einfacherer Zugang

Alle Doppelbesteuerungsabkommen im Korpus

Die aktuellen deutschen Doppelbesteuerungsabkommen sind artikelweise erfasst und werden wie Gesetze behandelt: mit Fundstelle, Volltext und Link. Damit findet der Agent die einschlägige Verteilungsnorm im jeweiligen Abkommen, statt allgemein über die Abkommenssystematik zu argumentieren.

So nutzen Sie es

„Wie ist die Zuordnung des Besteuerungsrechts nach dem DBA Deutschland-Schweiz für Einkünfte aus unselbständiger Arbeit geregelt?“ TaxGraph zitiert den einschlägigen Artikel im Wortlaut.

OECD-Musterabkommen als Vergleichsmaßstab

Das OECD-Musterabkommen ist ebenfalls erfasst. Der Agent stellt damit dar, wo ein konkretes Abkommen vom Muster abweicht. Maßgeblich bleibt der Abkommenstext, das Muster dient ausschließlich dem Vergleich.

So nutzen Sie es

„Wie regelt Art. 5 des OECD-Musterabkommens den Begriff der Betriebsstätte, und weicht das einschlägige DBA mit Frankreich davon ab?“

Offizieller Konnektor in Claude, Copilot und Langdock

TaxGraph ist jetzt als offizieller Konnektor in Claude, Microsoft Copilot und Langdock gelistet. Die Aktivierung erfolgt mit einem Klick direkt im KI-System, ganz ohne technische Einrichtung. Die Anleitungen für alle Systeme finden Sie auf der Produktseite.

Beispielrecherchen

Stellen Sie TaxGraph diese Fragen

Jede dieser Fragen nutzt die neuen Funktionen aus Version 1.2.

Doppelbesteuerungsabkommen

Wie ist die Zuordnung des Besteuerungsrechts nach dem DBA Deutschland-Schweiz für Einkünfte aus unselbständiger Arbeit geregelt?

OECD-Musterabkommen

Wie regelt Art. 5 des OECD-Musterabkommens den Begriff der Betriebsstätte, und weicht das einschlägige DBA mit Frankreich davon ab?

Methodenartikel

Ein in Deutschland Ansässiger erzielt Einkünfte aus der Vermietung einer Wohnung in Tschechien. Wie vermeidet das DBA die Doppelbesteuerung, und was folgt daraus für den Progressionsvorbehalt?

Version1.1
Juli 2026

Das Herzstück von Version 1.1: TaxGraph erschließt jetzt die Gesetzesbegründungen. Außerdem sind alle Bundesgesetzblätter abgebildet, die Dokumentenansicht ist überarbeitet und Urteile sind durchgängig mit Randnummern erfasst.

Das Herzstück von 1.1

Recherche in den Gesetzesbegründungen

Der Recherche-Agent kann jetzt Bundestags-Drucksachen aufrufen. Damit recherchieren Sie erstmals direkt in den Gesetzesbegründungen: Gesetzentwürfe, Begründungen und Beschlussempfehlungen fließen in die Recherche ein. Das macht die historisch-teleologische Auslegung belastbar, weil der Wille des Gesetzgebers mit der Originalquelle belegt wird, statt nur mit dem Gesetzeswortlaut.

So nutzen Sie es

Fragen Sie nach der Absicht hinter einer Vorschrift: TaxGraph zieht die zugehörige Bundestags-Drucksache heran und zitiert die Gesetzesbegründung wörtlich, statt nur den Gesetzestext wiederzugeben.

Außerdem in 1.1

Mehr Tiefe in jeder Quelle

Alle Bundesgesetzblätter abgebildet

TaxGraph recherchiert seit jeher auf dem richtigen Rechtsstand und löst die für einen Veranlagungszeitraum geltende Fassung automatisch auf. Neu in 1.1: Die Bundesgesetzblätter selbst sind jetzt vollständig abgebildet. Jede Gesetzesänderung ist damit mit ihrer amtlichen Verkündung im Bundesgesetzblatt belegt.

So nutzen Sie es

„In welchem Bundesgesetzblatt wurde die Entfernungspauschale zuletzt geändert?“ TaxGraph nennt die konkrete Fundstelle.

Lückenlose Randnummern in Urteilen

Gerichtsentscheidungen enthalten in unseren Daten jetzt durchgängig alle Randnummern, ohne Lücken. Dadurch zitiert der Agent punktgenau auf die einzelne Randnummer und findet sich auch in langen Entscheidungen zuverlässig zurecht.

So nutzen Sie es

„Worauf stützt der BFH seine Auffassung zur Gewinnerzielungsabsicht?“ TaxGraph verweist auf die konkrete Randnummer der Entscheidungsgründe.

Überarbeitete Dokumentenansicht

Die Dokumentenansicht unter tax-graph.com/docs wurde grundlegend überarbeitet. Quellen, Versionen und Fundstellen sind klarer gegliedert, Zitate aus einer Recherche springen direkt an die richtige Stelle, und lange Gesetzes- und Urteilstexte lassen sich angenehmer lesen.

Team-Lizenzen

Sie möchten Ihre Kolleginnen und Kollegen zu TaxGraph einladen? Mit der neuen Team-Lizenz arbeiten mehrere Mitglieder unter einer gemeinsamen Organisation, mit zentraler Abrechnung und geteiltem Recherche-Kontingent. Buchen lässt sie sich direkt auf der Preisseite.

Beispielrecherchen

Stellen Sie TaxGraph diese Fragen

Jede dieser Fragen nutzt die neuen Funktionen aus Version 1.1.

Gesetzesbegründung

Welche gesetzgeberische Absicht steht hinter § 4k EStG? Belegen Sie sie mit der zugehörigen Gesetzesbegründung.

Gesetzeshistorie

Warum wurde der § 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG eingeführt?

Aktuelle Rechtsprechung

Ist BFH VIII R 27/21 noch anwendbar? Bitte prüfen Sie Gesetzesänderungen, BMF-Schreiben und neuere Rechtsprechung mit Quellenlinks.

Überzeugen Sie sich selbst.

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